Samstag, 16. April 2011

Bewährungsstrafen im Prozess um die Nazigruppe "Sturm 34"

In Dresden sind 5 Mitglieder der Neonazivereinigung "Sturm34" zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt worden. Drei Angeklagte erhielten am Mittwoch Bewährungsstrafen zwischen anderthalb und knapp zwei Jahren. Zwei weitere müssen Geldstrafen von 450 beziehungsweise 4.200 Euro bezahlen.
In vier Fällen sahen die Richter auch den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung als erwiesen an. Der Vorsitzende Richter Peter Lames sagte in der Urteilsbegründung, Ziel sei es gewesen, Mittweida "zeckenfrei und braun" zu machen. Die Organisation sei gegen alle vorgegangen, "die keine ausgesprochen rechtsradikale Orientierung" gehabt hätten. Mit "Skinhead-Kontrollrunden" sei gezielt nach Andersdenkenden Ausschau gehalten worden.
Die Angeklagten hatten nach Feststellungen des Gerichts in mindestens drei Fällen Andersdenkende angegriffen, unter anderem an einem Badesee. Die "Sturm 34"-Mitglieder hätten sich gezielt auf den Weg dorthin gemacht, "um die Gruppe aufzumischen", sagte Richter Lames. Am See hätten die Angreifer Nazi-Parolen wie "Sieg Heil" skandiert.
Im weiteren Verlauf sei es zu "erheblichen körperlichen Auseinandersetzungen" gekommen. Unter anderem hatte dem Gericht zufolge einer der Angreifer mit seinem Springerstiefel auf den Unterkiefer eines Opfers eingetreten. Außerdem hatten die Angeklagten gemeinsam mit weiteren Neonazis bei einem Dorffest nahe Rochlitz mehrere Punker und andere Festbesucher angegriffen und verletzt. Die Vereinigung Sturm 34 war bereits 2007 vom Innenministerium verboten worden

1 Kommentar:

  1. Scheiß Nazi- Gesocks...
    Skinhead- Kontrollrunden... wenn schon so ein Scheiß lese...

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