Sonntag, 17. April 2011

Was tun mit den Irren??? Keine Zwangsbehandlung mit Medikamenten

Der Titel, bewusst provokativ gewählt, bezieht sich auf einen kürzlich festgelegten Grundsatzbeschluss des Bundesverfassungsgericht. Die Zwangsbehandlung mit Medikamenten von Menschen in Psychatrien, vornehmlich mit Psychopharmaka ist, so wie sie praktiziert wird, nicht zulässig. Ein Mann aus Rheinland-Pfalz hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt und bekam Recht, er begründete die Beschwerde ua. damit, dass er Sorge um seinen Gesundheitszustand, primär um die Leber und die Blutwerte hat, er blieb bei seiner Verweigerung, obwohl dadurch eine eventuelle Entlassung aussichtslos bleibt. Der Mann hatte Ende der 90ziger in einem "wahnhaften Zustand" versucht seine Frau und seine Tochter mit einer Weinflasche zu erschlagen, da er zum Tatzeitpunk davon ausging, dass sie ihn vergiften wollten. Der Mann wurde vom Landgericht für "schuldunfähig" befunden und kam in eine Psychatrie. Er wurde also nicht bestraft, sondern wird "therapiert", bis er "nicht mehr gefährlich ist".
In den Rahmen dieser "therapeutischen Maßnahmen" fällt, bei "fehlender (Krankheits)Einsicht" auch die Zwangsverabreichung von Medikamenten, die jetzt gesetzlich neu geregelt werden muss, das Bundesverfassungsgericht baute auch gleich hohe Hürden für die Zulassung der Zwangsbehandlung in den Beschluss mit ein, so muss der Betroffene so frühzeitig über die geplante Maßnahme informiert werden, sodass ihm genügend Zeit bleibt diese gerichtlich prüfen zu lassen, auch sei diese Maßnahme letztes Mittel und müsse von externen Sachverständigen geprüft werden. Ich finde, da diese Menschen psychisch krank sind, sollten sie alle Chancen haben und dennoch im Einklang mit ärztlichem Rat und Medikation leben, so wie wir alle Anderen auch, desweiteren sind oder waren diese Menschen gefährlich und wären es ohne diese Medikamente vielleicht immer noch  Solche Entscheidungen sind schwer zu treffen.

2 Kommentare:

  1. "Ich finde, da diese Menschen psychisch krank sind, sollten sie alle Chancen haben und dennoch im Einklang mit ärztlichem Rat und Medikation leben, so wie wir alle Anderen auch, desweiteren sind oder waren diese Menschen gefährlich und wären es ohne diese Medikamente vielleicht immer noch Solche Entscheidungen sind schwer zu treffen."

    Was sagen Sie damit eigentlich aus?

    AntwortenLöschen
  2. Das diese Entscheidung eine Gratwanderung ist zwischen der Entschädigungsfähigkeit/befugniss des Betroffenen ob er diese Medikamente einnehmen und der medizinischen Notwendigkeit (unter Zwang) der Einnahme

    AntwortenLöschen

Keine Beleidigungen!