Montag, 6. Mai 2013

Betontod - Nebel

Vom Album Antirockstars der Punk/Rockband "Betontod".

Kommentar: Sperrstunde gegen Komasaufen und Gewalt?!

Sie ist wieder im Gespräch. Die Sperrstunde oder auch Polizeistunde genannt. In England nach 90 Jahren vor einigen Jahren endlich abgeschafft hält sie nun wieder Einzug in die Köpfe deutscher Kommunal- und Bundespolitiker, in den meisten Bundesländern ist sie auf eine Putzstunde reduziert, in der Zeit von 5 - 6 Uhr Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen schreiben nicht einmal eine Putzstunde vor, dies soll sich nach dem Willen einiger Politiker bald ändern.

Kürzlich in Emden (Ostfriesland/Niedersachsen) grausam wahr gewordene Realität, dort müssen Gaststätten, Kneipen, Discotheken und alles andere was Alkohol ausschenkt  seit Mitte April nun unter der Woche in der Zeit von 4 - 6 Uhr ihre Pforten schließen, am Wochenende werden die Bürgersteige in der Zeit von 5 - 7 Uhr hochgeklappt.
In Bayern ist aus CSU Kreisen zu hören eine landesweite Sperrstunde einzuführen in einem Zeitrahmen von z.B. 3 - 7 Uhr, Bürgermeister aus verschiedenen Kommunen hätten den Wunsch geäußert eine einheitliche Regelung zu finden um dem Discotourismus vorzubeugen. Derzeit gilt in Bayern um 5 Uhr ist für eine sog. "Putzstunde" bis mindestens 6 Uhr Feierabend, einige Städte veränderten die Sperrstunde jedoch, sodass schon jetzt von einem Flickenteppich gesprochen werden kann. In Passau zum Beispiel ist von 2 - 6 Uhr Schluss egal ob an Werktagen oder am Wochenende.
Erst im letzten Jahr, so im Hochsommer, sorgte die allseits beliebte Familienministerin Kristina Schröder mit einem Vorstoß zur Verschärfung des Jugendschutzgesetzes für Wirbel: Ihr Wunsch war es, Jugendliche unter 16 Jahren ab 20 Uhr generell von Veranstaltungen fernzuhalten auf denen Alkohol ausgeschenkt wird. Also auch Rummelplätze, Schützenfeste, Konzerte, Stadtfeste und dergleichen. Zum Glück sorgte diese verrückte Idee parteiübergreifend für Unverständnis und wurde schnell wieder verworfen.

Die Argumentation für die Sperrstunde ist immer die gleiche: Lärmbelästigungen, Polizeieinsätze aufgrund von Körperverletzungen und anderen Gründen heraus die im Zusammenhang mit dem Alkoholgenuss einer Kneipe usw. stehen, Randale, Komasaufen. Mit ihr soll verhindert werden, dass viele junge Menschen relativ zeitgleich in den "out of order" Modus verfallen und sich gegenseitig auf die Schnauze hauen oder mit ihrem Gegröhle Anwohnern auf die Nerven gehen.

Einem kleinem Prozentsatz Idioten hat das mehrheitlich friedvolle Feiervolk in einigen Provinzen es zu verdanken, dass sie zu gewisser nächtlicher Stunde plötzlich ihren Platz räumen und nach Hause fahren müssen. Der Bürger wird in diesen Städten und Gemeinden seiner Mündigkeit beraubt, zudem haben Wirte, vor allem dort, wo die Sperrstunde über einen längeren Zeitraum geht, finanzielle Einbußen in beträchtlicher Höhe.

Aufgrund des Verhaltens weniger Idioten werden wieder einmal Regeln und Verbote geschaffen die uns alle betreffen und einschränken.

Die Sperrstunde erfüllt sicherlich ihren Zweck, wobei in der Anlaufphase mit "noch mehr Ärger" als zuvor zu rechnen ist, wenn den Feierwütigen bewusst wird, dass sie nun die Kneipe verlassen müssen. "Dann sind alle schlecht gelaunt und gleichzeitig draussen", so ein Sprecher der Stadt Emden. "Das müsse sich erst einspielen" sagt er weiter. "Wir rechnen dann mit einem rasanten Abstieg nächtlicher Polizeieinsätze in der Innenstadt". Klar - is ja auch keiner mehr da (...).

Sonntag, 5. Mai 2013

Hanftage in ganz Deutschland (und sonstwo)

Am gestrigen Samstag wurde mehr oder weniger westweit, d.h. in westlichen Hemisphäre, in der Demonstrationen noch nicht immer zwangsweise in Bürgerkriegen enden, für die Legalisierung von Cannabis demonstriert. Im Rahmen des "Global Marijuana March" gab es in vielen deutschen Städten und Gemeinden zeitgleich Kundgebungen und Protestaktionen zur Legalisierung der kriminalisierten Volksdroge Gras, sogenannte Hanftage. Erst kürzlich legalisierten 2 Bundesstaaten (Washington und Colorado) in den sonst so repressiven USA den Konsum von Cannabis als Rauschmittel (!!!) das ist ein Unterschied zur Legalisierung zu medizinischen Zwecken, die schon in vielen weiteren Bundesstaaten der USA und auch in Kanada existiert. Rezepte dafür zu erhalten ist indes kein Problem. Arztpraxen werben sogar ganz öffentlich damit Rezepte für Cannabis gegen eine Gebühr auszustellen.

Auch einige europäische Regierungen gehen mittlerweile toleranter mit dem grünem Kraut um. So werden sogenannte "Cannabis Clubs" mittlerweile in Spanien und Belgien geduldet. Das sind Clubs in denen Mitglieder ihr Gras selbst züchten und unter sich verteilen und konsumieren.
In den Niederlanden ist der Konsum noch geduldet, die Zahl der "Coffee shops", vor allem in Grenznähe zu Deutschland, hat sich jedoch stark dezimiert, seit es den Inhabern der Verkaufsstellen untersagt ist, Ausländern Pott zu verkaufen.
Das liberalste Drogengesetz in Europa oder sogar der ganzen Welt hat Tschechien, dort wird der Besitz von bis zu 15 Gramm Ganja nicht mehr strafrechtlich verfolgt, sondern, wenn überhaupt nur mit geringen Geldstrafen geahndet, zudem kippte das tschechische Verfassungsgericht 2007 das Anbauverbot für Cannabis.

Hierzulande sind die Behörden immer noch eingefahren und eher restriktiv im Umgang mit Cannabis und seinen Konsumenten, Verfahren bei Kleinstfunden werden bei "Ersttätern" zwar meist eingestellt, (außer in Bayern natürlich) doch was ist mit den Konsumenten die durch Verkettungen unglücklicher Umstände zweimal oder zu deren Unglück drei-, viermal  erwischt werden. Sie erhalten Geldstrafen in sog. Strafbefehlen und diese Geldstrafen können zu beruflichen Schwierigkeiten führen. Vor allem in Berufen in denen ein behördliches Führungszeugnis nach der Ausbildung oder dem Studium zur Abschlussprüfung verlangt wird, kann so eine Geldstrafe aufgrund eines BtM Verstoßes dazu führen dass das Examen (die staatl. Anerkennung des Berufes) vorerst nicht ausgestellt wird. Faktisch heißt das: Man darf in seinem Beruf nicht arbeiten.

Doch auch wer schon im Berufsleben steht, kann sich nicht in Sicherheit wiegen, so kassierte im Sommer 2012 ein Mitarbeiter der Berliner Verkehrsgesselschaften eine fristlose Kündigung, da bei einer Routine Kontrolle erhöhte THC Werte bei ihm festgestellt wurden. Sein Arbeitgeber erklärte ihn für arbeiten an "Gleisen und Weichen" für untauglich. Der Betroffene zog vor Gericht, dieses stellte zwar formelle Mängel in der Kündigung fest, in der Sache jedoch gab es der BVG recht. Er war seinem Job los. Eine genauere medizinische Untersuchung hinsichtlich des Konsumverhaltens fand nicht statt. Er kifft. Das reicht.

Die strafrechtliche und leider auch Teile der gesellschaftlichen Einstufung von Cannabiskonsumenten steht also weiterhin in keinem fairen Verhältnis zueinander. So erhielt ein in Niedersachsen ansässiger Konsument eine Geldstrafe über 1200,- Euro aufgrund eines Fundes von 4 Gramm Marijuanas.

Im Hamburger Schanzenpark fanden sich Gestern etwa 500 "Interessierte" zusammen und zelebrierten den 1. Hamburger Hanftag, organisiert vornehmlich durch die Piratenpartei, fanden sich auch Angehörige der "grünen Jugend" und "der LINKEN" im Park zusammen. Natürlich blieb alles friedlich.

Die nächste große Veranstaltung ist die Hanfparade am 10.08.2013 in Berlin. Die größte Aktion zur Legalisierung von Cannabis in Deutschland.

Setzt euch ein: Für eine Entkriminalisierung und für einen staatlich geregelten Konsum von Cannabis!