
Bei Kondomen geht es um sichere Verhütung und dem Schutz vor Geschlechtskrankheiten, sie sind medinische Produkte und an die Verpackung sind besonders hohe Anforderungen gestellt, so argumentiert das Gericht.
Die Entscheidung soll am 26.11.2015 fallen. Die Anwälte der Unternehmer ließen unterdessen verlauten, dass der Spruch satirisch und humorvoll gemeint sei, an anderer Stelle ist deutlich darauf verwiesen, dass ein Mehrfachgebrauch nicht zweckmäßig ist.
Per einstweiliger Verfügung ist es den Produzenten bis dahin untersagt, besagtes Versprechen auf die Packung zu drucken.
Schade ist es schon, dass viele Menschen tatsächlich zum Mehrfachgebrauch verleitet werden, da die Weitsicht für solch einen Humor in der Teilen der Gesellschaft fehlt. Trotzdem eine lustige Sache und die Aufmerksamkeit ist den Einhornkondomen dadurch gewiss.
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